Wer sich für eine Existenzgründung entscheidet, hat oft schon länger eine Geschäftsidee im Kopf. Aber Angst vor dem finanziellen Risiko, Planungsfehlern und bürokratischen Hürden, aber auch Zweifel an den eigenen Fähigkeiten lassen viele zögern, die Idee in die Tat umzusetzen. Dabei hat das Modell Selbständigkeit immer noch Konjunktur. Auch die Agentur für Arbeit Köln und das Jobcenter Köln beraten und helfen bei der Existenzgründung.
Existenzgründungskurse belegen
Ein Lehrgang zur Existenzgründung verschafft Ihnen einen ersten Überblick. Zur Realisierung Ihrer Geschäftsidee brauchen Sie nämlich Kenntnisse - etwa zu Rechtsformen oder den Pflichten eines Unternehmers oder wie Sie Ihren Businessplan ausarbeiten. Existenzgründungsseminare werden zum Beispiel von Agenturen für Arbeit, Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) angeboten.
Seminare, die auf eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme vorbereiten, finden Sie über die Kurssuche auf der Online Plattform Kursnet.
Finanzielle Hilfen ausloten
Sind Sie arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld, können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Diese Förderung können Sie erhalten, wenn Sie eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden. Eine Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Wenn Sie Grundsicherung erhalten, können Sie bei Ihrem Jobcenter Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die „Sachmittelförderung“ Ihren Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Wenn zu erwarten ist, dass die Selbstständigkeit den Lebensunterhalt sichert oder bald sichern wird, kann ein Darlehen oder ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro vom Jobcenter gewährt werden (§16c SGB II). Wer einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen möchte, muss mindestens folgende Unterlagen vorlegen:
- einen Businessplan,
- die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Unternehmensberatung, Bank) zu dem Vorhaben (Tragfähigkeitsprüfung),
- den Nachweis von Kenntnissen zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, etwa durch einen Lehrgang für Existenzgründerinnen und -gründer,
- die Anmeldebescheinigung der selbstständigen Tätigkeit vom Gewerbeamt.
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind "Kann-Leistungen", das heißt, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten
Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dadurch sind Sie im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit abgesichert. Informieren Sie sich über ein solches Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag.
Frauen gründen anders
Speziell in Köln bietet die Agentur für Arbeit die Veranstaltungsreihe „Frauen gründen anders“ für weibliche Gründerinnen an. Die Teilnehmerinnen erhalten Informationen über Fördermöglichkeiten, Vorträge informieren außerdem über die ganz unterschiedlichen Themen, die in der Gründungsphase von Interesse sind.
Termine und Themen dazu finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koeln/bca-veranstaltungen
Kontakt der Agentur für Arbeit Köln: 0221 94295550
Kontakt des Jobcenters Köln: Tel.: 0221 9 64 43 - 4 01
Titelbild: phathermedia
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