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Gründertag Köln

Welche Rechtsform sollte mein Unternehmen haben?

Aktualisiert: 17. Mai 2022

Wer sich mit einem Gewerbe selbstständig machen will, muss sich zunächst Gedanken darüber machen, welche Rechtsform sein Unternehmen haben soll und ob eine Eintragung im Handelsregister gewünscht ist.

Beide Entscheidungen haben weitgehende rechtliche Konsequenzen: Kleinere Einzelunternehmen und Personengesellschaften (die sog. GbRs) können mit wenig Aufwand gegründet werden, da eine Registereintragung nicht erforderlich ist. Demgegenüber spielt aber oft die Frage nach einer Beschränkung der persönlichen Haftung eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung. Diese kann nur durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft erreicht werden. Da haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen aber aufwändiger zu gründen und insbesondere zu führen sind, sollte hier eine sorgfältige Abwägung getroffen werden.

Die Gesellschaftsform hat auch Einfluss auf den Außenauftritt des Unternehmens, insbesondere ob ein Fantasiebegriff als Firma eingetragen wird oder "nur" eine Geschäftsbezeichnung zu führen ist. Aus dem Handelsrecht erwächst auch eine Reihe von weiteren Pflichten, die - wie zum Beispiel die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen für einige Rechtsformen - ebenfalls beachtet werden müssen.



Autor und Kontakt:

Dr. Timmy Wengerofsky

Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Tel. +49 221 1640-3070 timmy.wengerofsky@koeln.ihk.de

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